Das Sanierungsgebiet Schwaikheim ,,Ortsmitte V"

Das Sanierungsgebiet Schwaikheim „Ortsmitte V“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit, ihre Gebäude gezielt zu modernisieren und damit zur baulichen und städtebaulichen Aufwertung der Ortsmitte beizutragen. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es, bestehende bauliche Mängel zu beseitigen, die Wohn- und Nutzungsqualität zu erhöhen und die städtebauliche Struktur im Bereich der Ortsmitte nachhaltig zu stärken. Gefördert werden umfassende Modernisierungsmaßnahmen, sofern eine Mindestinvestition von 15.000 Euro erreicht wird. Alle Maßnahmen müssen im Vorfeld mit der Gemeinde und der STEG abgestimmt und vor Beginn vertraglich fixiert werden.

Die Sanierung verfolgt dabei folgende übergeordnete Ziele:

  • Entwicklung von lebendigen Quartieren in einer zukunftsfähigen Ortsmitte
  • Sicherung der städtebaulichen Struktur und des Ortsbildes
  • Energetische Sanierung des Gebäudebestands
  • Erhalt und Stärkung der Klimafunktion der Freiraumstrukturen sowie Prüfung von Möglichkeiten zur Fassadenbegrünung
  • Aktivierung von Innenentwicklungsflächen mit Schwerpunkt auf Wohnen, Soziales und Kultur
  • Reaktivierung und Umnutzung leerstehender Gebäude
  • Erhalt und Stärkung der Funktionen Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie

Für Modernisierungs- und Umnutzungsmaßnahmen an Gebäuden ohne Denkmalschutz können Zuschüsse von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch 30.000 Euro. Bei denkmalgeschützten Gebäuden liegt der Zuschuss bei bis zu 40 %, mit einer maximalen Förderhöhe von 48.000 Euro.

Darüber hinaus können auch Abbruchmaßnahmen gefördert werden, sofern ein Erhalt der bestehenden Bausubstanz nicht sinnvoll oder wirtschaftlich ist. In diesem Fall ist eine Förderung von bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten möglich, jedoch höchstens 30.000 Euro. Die Mittel sind insgesamt begrenzt; die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in der Regel nach Baufortschritt.

Neben direkten Zuschüssen profitieren Eigentümer nach Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zudem von steuerlichen Vorteilen gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG. Die Gemeinde stellt hierzu nach Abschluss der Maßnahme eine entsprechende Bescheinigung aus.

Die Gemeinde Schwaikheim hat die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt, die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer während des gesamten Prozesses zu beraten und zu begleiten – von der ersten Abstimmung über die Fördermöglichkeiten und Gestaltung bis zur vertraglichen Vereinbarung und der Abwicklung der Zuschüsse. So wird sichergestellt, dass Maßnahmen fachgerecht, wirtschaftlich und im Sinne der städtebaulichen Ziele umgesetzt werden.

Kontakt:
Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur konkreten Vorgehensweise im Sanierungsgebiet Schwaikheim „Ortsmitte V“ können Sie sich jederzeit an Projektleiter Jonas Killat wenden:
E‑Mail: jonas.killat(at)steg.de · Telefon: 0711/ 21068‑186