Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Ludwigsburger Straße, Kornweg, Brückenstraße - Erweiterung“


Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim hat am 06. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr.  3 BauGB „Ludwigsburger Straße, Kornweg, Brückenstraße - Erweiterung“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten zeichnerischen Teil des Entwurfs vom 21.10.2022, gefertigt vom Büro Käser Ingenieure, Fellbach.

Erweiterung Ludwigsburger Straße, Kornweg, Brueckenstrasse

Ziel der Planung: Für den Werkstattbetrieb innerhalb des Plangebiets ist die Vorhaltung ausreichender Kundenstellplätze erforderlich, um Beeinträchtigungen der Anwohner und der Verkehrssicherheit in den angrenzenden Baugebieten zu vermeiden. Für die Anlage zusätzlicher Kundenstellplätze soll die bestehende „Abrundungssatzung im Bereich Ludwigsburger Straße, Kornweg, Brückenstraße, Feldweg Flst. 4613/1 und östl. Teil von Flst. 4602“ dafür um ca. 10,5 m in westliche Richtung erweitert werden, wobei ca. 7,0 m auf die geplante Randeingrünung entfallen. Um die kleingärtnerische Nutzung auf den Flächen entlang des Zipfelbachs zu ordnen und zu steuern werden diese Bereiche in die Abrundungssatzung miteinbezogen. Der Planbereich ist bereits durch die bestehende Nutzung entsprechend geprägt und durch die bestehenden Verkehrsflächen, Kornweg und Brückenstraße, ausreichend erschlossen. Durch die Erweiterung der bestehenden Satzung erfolgt eine nachvollziehbare Abrundung des Ortsrands zwischen Zipfelbach und Ludwigsburger Straße.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat weiter in seiner Sitzung am 06.12.2022 den Entwurf der Satzung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Maßgeblich ist der vom Büro Käser Ingenieure, Fellbach gefertigte Entwurf vom 21.10.2022.

Die öffentliche Auslegung findet

vom 20.01.2023 bis 20.02.2023

im Rathaus der Gemeinde Schwaikheim, Marktplatz 2-4, 71409 Schwaikheim, Bauverwaltungsamt, Zimmer 1/26 während der üblichen Öffnungszeiten statt. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraumes nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Schwaikheim, den 09.01.2023

gez. Dr. Astrid Loff

Bürgermeisterin