Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Für die Zahlung der Steuer ist der Eigentümer zuständig. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuer-Erklärung, auch "Feststellungserklärung" genannt, abgeben. Die Abgabefrist dieser Erklärung wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert.

Auf der Homepage des Finanzamts finden Sie ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform: Finanzämter Baden-Württemberg - Grundsteuer (fv-bwl.de)

In den folgenden Schritten erfahren Sie, wie und wo Sie diese Grundsteuer-Erklärung bzw. Feststellungserklärung abgeben.

  • Haben Sie einen Brief vom Finanzamt mit dem Betreff „Informationen zur Grundsteuerreform“ erhalten?
    Die Informationen in diesem Brief werden für die folgenden Schritte benötigt.
  • Haben Sie Zugang zu einem PC oder Laptop mit einem Internetanschluss?
    Falls ja, geht es weiter mit Schritt 3.
    Falls nein, können Sie das benötigte Formular in Papierform beim Finanzamt Waiblingen beantragen (Tel.: 07151 955-0).
  • Die Steuererklärung wird über das Online ELSTER-Portal erfasst. Hierfür wird eine Registrierung benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung zwei Wochen in Anspruch nimmt.
    Falls Sie bereits einen ELSTER Zugang haben, können Sie diesen Zugang für die Grundsteuererklärung verwenden.
  • Nach Ihrer Registrierung bzw. Anmeldung im ELSTER-Portal können Sie direkt loslegen!
    Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Bebilderung ab Seite 5. In der Anleitung wird erklärt, wie Sie Ihre Daten in ELSTER eintragen. Halten Sie hierfür das zuvor genannte Schreiben vom Finanzamt parat.
  • Unter anderem wird bei der Erklärung im ELSTER-Portal oder in Papierform der Bodenrichtwert abgefragt. Die Informationen über den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks erhalten Sie hier.
  • Falls Sie Daten über ihr Grundstück benötigen, kann beim im Amtsgericht Waiblingen eine Einsicht ins Grundbuch angefragt werden: Amtsgericht Waiblingen - Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke (justiz-bw.de)

Wie geht es weiter, wenn die Grundsteuererklärung abgegeben wurde?

Das Finanzamt erteilt für Eigentümer die Ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Beide Bescheide werden mit der Post versendet. Der Versand kann sich bis ins Jahr 2024 erstrecken. Sie sollten Ihre Bescheide durchlesen und schauen, ob die Angaben richtig sind – bspw. die Wohnungsnutzung.

Die Grundsteuermessbescheide gehen auch an die Kommune. Danach wird nach Festlegung des Hebesatzes letztlich ermittelt wie hoch die Grundsteuer ausfällt. Diese Festlegung wird voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen. Erstmalig Fällig wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

VORSICHT FRIST !

Abgabefrist für die Erklärung ist der 31. Januar 2023.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Waiblingen unter der 07151 955-0.