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Förderaufruf "Integration vor Ort"


Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat einen Förderaufruf 2023 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ veröffentlicht.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Maßnahmen, die den Zugang und die Mitwirkung von Menschen mit Migrationsgeschichte am Vereinsleben und in bürgerschaftlichen Initiativen vor Ort unterstützen
  • Förderung des Verständnisses der zentralen Bereiche der Gesellschaft sowie der gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort
  • Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und –lotsen für Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Förderung von Maßnahmen, die Begegnung ermöglichen und die soziale Integration fördern

Anträge können von Kommunen, freien Trägern, Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Projektpartnerschaften aus den Genannten gestellt werden. Die Maßnahmen sollen noch im Jahr 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Der Maßnahmenbeginn vor der Bewilligung ist nicht zugelassen. Eine Förderung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.

Es ist vorgesehen, dass eine Jury im Juli 2023 über die eingegangenen förderfähigen Anträge berät und Empfehlungen für die Förderentscheidung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration abgibt. Die Bescheide werden voraussichtlich im Laufe des Sommers vom Regierungspräsidium Stuttgart, das als Bewilligungsstelle fungiert, versandt werden. Die Förderanträge für Maßnahmen dieses Förderaufrufs 2023 und weitere Informationen gibt es im Internet unter

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/foerderung-der-integration-auf-kommunaler-ebene/integration-vor-ort-staerkung-kommunaler-strukturen/

Die Anträge sind bis zum 22. Mai 2023 bei der Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.