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Grabmale werden überprüft


Grabmale müssen regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüft werden. Verantwortlich hierfür sind bei Einzelgräbern (Erd- und Urnengräber) die Verfügungsberechtigten, bei Doppelgräbern (Erd- und Urnengräber) die Nutzungsberechtigten. Wenn die Standsicherheit der Grabausstattung gefährdet erscheint, sind diese Personen auch verpflichtet unverzüglich dafür zu sorgen, dass ein zugelassener Fachbetrieb des Bildhauer- oder Steinmetzhandwerks die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellt. Die Gemeinde als Friedhofsträger ist gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof.

Aus diesem Grund wird im Auftrag der Gemeinde in der Woche vom 8. Mai an ein Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit die Grabmale auf dem Friedhof auf ihre Standfestigkeit hin überprüfen.

Sollte diese Prüfung ergeben, dass Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht mehr standsicher sind, werden die verantwortlichen Personen angeschrieben und aufgefordert, das Grabmal unverzüglich durch einen Fachbetrieb in einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu bringen.