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Diebstähle auf dem Schwaikheimer Friedhof
Vermehrt erleben in letzter Zeit Nutzungsberechtigte auf dem Friedhof in Schwaikheim böse Überraschungen, wenn sie die Grabstätten ihrer verstorbenen Angehörigen besuchen. Immer wieder haben es Diebe auf den Grabschmuck abgesehen. Den Tätern auf die Schliche zu kommen, geschweige denn, sie in flagranti zu erwischen, scheint indes kein leichtes. Viel schwerer als der materielle Verlust wiegt für die Bestohlenen die Fassungslosigkeit, wenn etwas von den Grabstätten ihrer Lieben gestohlen wird.
Diebstahl auf Friedhöfen ist kein Kavaliersdelikt und sollte angezeigt werden. Nur so kann ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Diebstahl, Störung der Totenruhe und gemeinschädlicher Sachbeschädigung gegen die Täter eingeleitet werden. Friedhofbesucher, die verdächtige Umstände beobachten, sollten die Personen ansprechen oder umgehend die Polizei informieren.