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Allgemeinverfügung Wasserentnahme
Fast überall im Rems-Murr-Kreis führen die Flüsse und Bäche zurzeit zu wenig Wasser. Das veranlasst das Landratsamt Rems-Murr-Kreis nun zu einem Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30.09.2023. Wasserentnahmen, die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Rems-Murr-Kreis aus oberirdischen Gewässern zum privaten Zweck der Bewässerung zugelassen sind, sollen auf 50 % reduziert werden. Die Missachtung dieser Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden könne. Wir bitten dies zu beachten um den Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen in den Gewässern nicht weiter zu gefährden.
Die ausführliche Verfügung kann hier nachgelesen werden: Allgemeinverfügung Wasserentnahme