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Grabmale regelmäßig auf Standsicherheit prüfen
Grabmale und sonstige Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend regelmäßig auf Standsicherheit zu überprüfen.
Verantwortlich hierfür ist bei Reihengrabstätten (Erd-/ und Urnengräber) der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten (Erd-/ und Urnengräber) der Nutzungsberechtigte. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung verantwortlichen Personen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe durch einen zugelassenen Fachbetrieb des Bildhauer- oder Steinmetzhandwerks zu schaffen.
Neben den Verfügungs- und Nutzungsberechtigten obliegt der Gemeinde als Friedhofsträger gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof.
Aus diesem Grund wird im Auftrag der Gemeinde in der Woche 06.05. bis 10.05.2024 ein Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit die Grabmale auf dem Friedhof auf die Standfestigkeit überprüfen.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht mehr standsicher sind, werden die verantwortlichen Personen angeschrieben und aufgefordert, das Grabmal unverzüglich durch einen Fachbetrieb in einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu bringen.