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Bekanntmachungen zu den 20., 17., 21., 22., 24. und 23. Flächennutzungsplanänderungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 20. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.6.2024 und der Gemeinderat Berglen am 14.05.2024 den Entwurf für die 20. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt.
Die Änderung betrifft die Gemarkung Oppelsbohm.
Entgegen dem Aufstellungsbeschluss haben sich die Flächenverhältnisse geändert und sollen erweitert werden. Die Aufteilung soll wie folgt lauten:
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
- Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Vordere Bruckäcker" in Berglen-Oppelsbohm (0,77 ha)
- Sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,04 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die Sonderbaufläche "Bauhof" in Berglen-Oppelsbohm herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) (0,36 ha) dargestellt.
Die Gemeinde Berglen plant die Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs für die Nahversorgung im Ortsteil Oppelsbohm. Der geplante Lebensmittelmarkt soll den Einkaufsstandort Berglen insgesamt stärken. Der Standort liegt am nördlichen Ortsrand verkehrsgünstig nahe der Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915) und wird über die Naumannstraße erschlossen. Auf dem rd. 0,7 ha großen geplanten Baugrundstück soll ein Lebensmittelvollsortimenter mit max. 1.325 m² Verkaufsfläche entstehen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen ist für den Zeitraum 02.07.2024 bis 02.08.2024 vorgesehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter https://www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden als auch der Verweis zur digitalen Einsichtnahme der Planungsunterlagen.
Ergänzend können die Planungsunterlagen beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Winnenden, den 17.06.2024
- Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Vordere Bruckäcker“ in Berglen-Oppelsbohm (0,77 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft (0,36 ha)
- Sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,04 ha)
Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 17. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.
Die Änderung betrifft die Gemarkung Schwaikheim.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für den Gemeinbedarf "Naturkindergarten" in Schwaikheim (0,34 ha)
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Naturkindergarten" in Schwaikheim beschlossen. Parallel soll ein Verfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen eingeleitet werden.
Die frühzeitige Beteiligung ist für den Zeitraum 02.07.2024 bis 02.08.2024 vorgesehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter https://www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden als auch der Verweis zur digitalen Einsichtnahme der Planungsunterlagen.
Ergänzend können die Planungsunterlagen beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Winnenden, den 17.06.2024
- Fläche für den Gemeinbedarf "Naturkindergarten" in Schwaikheim (0,34 ha)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 21. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 21. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 21. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt.
Die Änderung betrifft die Gemarkung Winnenden.
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Körnle Erweiterung" in Winnenden (0,69 ha)
- Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha)
- sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha)
- Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha)
- Grünfläche (0,12 ha)
Der Anlass für die Flächennutzungsplanänderung "Körnle Erweiterung" in Winnenden ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet Winnenden. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Wohnplatzes Schelmenholz und bildet eine Arrondierung und Erweiterung zwischen der Forststraße und der vorhandenen Wohnbebauung Körnle. Mit dieser Siedlungserweiterung soll die mit der Verlegung der Forststraße entstandene, heute eher zufällig wirkende und wenig ausgeprägte, Eingangssituation in den Wohnplatz Schelmenholz neu definiert und räumlich gefasst werden.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen ist für den Zeitraum 02.07.2024 bis 02.08.2024 vorgesehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter https://www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden als auch der Verweis zur digitalen Einsichtnahme der Planungsunterlagen.
Ergänzend können die Planungsunterlagen beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Winnenden, den 17.06.2024
- Wohnbaufläche “Körnle Erweiterung“ (1,12 ha)
- Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha)
- sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha)
- Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha)
- Grünfläche (0,12 ha)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 22. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 22. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt.
Die Änderung betrifft die Gemarkung Birkmannsweiler.
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (0,26 ha)
Der Anlass für die Flächennutzungsplanänderung "Hofkammerstraße" ist die bestehende Nachfrage nach Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden für soziales Wohnen. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein sollen, ist eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich notwendig, um die Planung und somit den Bebauungsplan zu realisieren.
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen ist vollständig als Grünfläche (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt und soll zukünftig als Wohnbaufläche "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und den umweltbezogenen Infromationen und Stellungnahmen ist für den Zeitraum 02.07.2024 bis 02.08.2024 vorgesehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter https://www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden als auch der Verweis zur digitalen Einsichtnahme der Planungsunterlagen.
Ergänzend können die Planungsunterlagen beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Winnenden, den 17.06.2024
- Wohnbaufläche “Hofkammerstraße“ (0,26 ha)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 24. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 24. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 24. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt.
Die Änderung betrifft die Gemarkung Bürg.
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße II" in Winnenden (0,41 ha)
Das Gebiet "Öschelbronner Straße II" in Bürg stellt eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandarrondierung dar, die bereits über einen vorhandenen Erschließungsansatz verfügt. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein sollen, ist eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich notwendig, um die Planung und somit den Bebauungsplan zu realisieren.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen ist für den Zeitraum 02.07.2024 bis 02.08.2024 vorgesehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter https://www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden als auch der Verweis zur digitalen Einsichtnahme der Planungsunterlagen.
Ergänzend können die Planungsunterlagen beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Winnenden, den 17.06.2024
- Wohnbaufläche “Öschelbronner Straße II" in Winnenden (0,41 ha)
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
• Einstellung des Verfahrens für die 23. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Sonnenbergstraße" in Breuningsweiler
- 23. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 die Einstellung des Verfahrens zur 23. Flächennutzungsplanänderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.
Die Einstellung betrifft die Gemarkung Breuningsweiler.
Das Verfahren zur 23. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingestellt. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich im Dezember 2023 ein Änderungsbedarf ergeben, der aktuell nicht mehr erforderlich ist bzw. für den das Planerfordernis weggefallen ist.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter https://www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden.
Der Beschluss für die Einstellung des Verfahrens zur 23. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Winnenden, den 17.06.2024
- Wohnbaufläche "Sonnenbergstraße" (0,26 ha)