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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Naturkindergarten Sängergarten“ Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim hat am 05.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Naturkindergarten Sängergarten“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Fellbach vom 17.05.2024/23.10.2024.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden in der Zeit vom 15.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 im Internet unter www.schwaikheim.de veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange
(vgl. Nachtrag der Begründung)
Urheber
Regierungspräsidium Stuttgart, Landratsamt Rems-Murr-Kreis, und weitere Behörden bzw. TÖB
Thematischer Bezug
Starkregenereignisse, Lage in einem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz, Lage in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Bodenschutz
Downloads der Unterlagen:
01_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Textteil.pdf
02_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Planteil_M500_A3.pdf
03_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Begruendung_mit_Nachtrag.pdf
04_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Umweltbericht.pdf
05_-_Anl1_Naturkindergarten_Saengergarten_Artenschutz.pdf