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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Naturkindergarten Sängergarten“ Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung


Der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim hat am 05.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Naturkindergarten Sängergarten“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Fellbach vom 17.05.2024/23.10.2024.

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Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden in der Zeit vom 15.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 im Internet unter www.schwaikheim.de veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der vorhandenen Information

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange

(vgl. Nachtrag der Begründung)

Urheber

Regierungspräsidium Stuttgart, Landratsamt Rems-Murr-Kreis, und weitere Behörden bzw. TÖB

Thematischer Bezug

Starkregenereignisse, Lage in einem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz, Lage in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Bodenschutz

Downloads der Unterlagen:

01_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Textteil.pdf

02_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Planteil_M500_A3.pdf

03_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Begruendung_mit_Nachtrag.pdf

04_-_BPL_Naturkindergarten_Saengergarten_Umweltbericht.pdf

05_-_Anl1_Naturkindergarten_Saengergarten_Artenschutz.pdf

06_-_Anl2_Naturkindergarten_Saengergarten_Laerm.pdf

07_-_Anl3_MB_Bodenschutz_bei_Baumassnahmen.pdf