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Hinweis zu Feuerwerk


Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist.

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten! Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern und Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) verboten ist.

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist in diesem Jahr nur vom 28.12. bis zum 31.12 erlaubt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 darf hingegen das ganze Jahr über verkauft werden.

Silvestermüll selbst entsorgen

An Silvester knallen nicht nur die Sektkorken, sondern auch viele Feuerwerkskörper. Meist werden die Silvesterraketen im Außenbereich abgefeuert. Leider bleibt dann oft eine Menge Müll liegen.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, abgeschossene Feuerwerksreste, leere Flaschen und ähnlichen Müll einzusammeln und ordnungsgemäß einzusammeln und zu entsorgen. Bitte bedenken Sie, dass Aufräumarbeiten durch die Gemeinde alle Steuerzahler belasten oder dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen ein sicheres und frohes neues Jahr!