Nachricht

Hinweis zur Einhaltung der Friedhofssatzung – Grabschmuck


Wir weisen darauf hin, dass auf Grabstätten, bei denen gemäß der Friedhofssatzung kein Grabschmuck zulässig ist, 
immer in der ersten Woche eines Monats, eine Räumung durch die Gemeinde erfolgt.

Dabei werden abgelegte oder angebrachte Gegenstände ohne Aufbewahrung entfernt und entsorgt. Wir bitten Sie deshalb, persönliche Gegenstände rechtzeitig zu entfernen und künftig auf das Ablegen von Grabschmuck an diesen Grabstätten zu verzichten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.