Nachricht
Waldbrandgefahr
06.07.2026
Da ein Großteil der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten verursacht wird, bitten das Kreisforstamt und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und möchten auf einige wichtige Verhaltensregeln hinweisen:
- Es ist verboten, in weniger als 100 Meter Entfernung vom Wald außerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ein Feuer zu entzünden.
- Bei der Nutzung fest eingerichteter Feuerstellen ist darauf zu achten, dass dabei kein Funkenflug entsteht. Das Feuer muss durchgehend beaufsichtigt werden und die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig gelöscht ist. Es dürfen keine Glutnester zurückbleiben.
- Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr ist, auf Empfehlung des Landratsamts, die Grillstelle am Waldspielplatz gesperrt. Die Waldbesucher sind dringend gebeten, sich über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren und angeordnete Sperrungen zu beachten.
Bereits ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel kann einen Waldbrand verursachen.
Aus diesem Grund gilt im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.