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Der Gutachterausschuss der Gemeinde Schwaikheim hat aufgrund von § 193 (5) und § 196 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Gutachterausschussverordnung (GAusschV BW) in seiner Sitzung am 28.10.2019 die neuen Bodenrichtwerte 2018 (Stichtag 31.12.2018) beschlossen.
Grundlage für die Feststellung der Bodenrichtwerte waren die durch den Gutachterausschuss in der Kaufpreissammlung erfassten Kaufpreise im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018. Die Bodenrichtwertzonen, welche in der aktuellen Fassung überarbeitet und aktualisiert wurden, fassen Gebiete mit ähnlicher Bebauung und gebietstypischen Eigenschaften zusammen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.11.2019 wurde der Gutachterausschuss der Gemeinde Schwaikheim zum 31.12.2019 aufgelöst. Seit dem 01.01.2020 besteht der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Winnenden und den Gemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, erschlossene Grundstücke. Die dargestellten Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte und stellen keine gutachterlichen Einzelwerte dar. Die Werte der einzelnen Zonen können der downloadbaren Bodenrichtwertkarte entnommen werden
PDF-Dateien zum Download:
Bodenrichtwerte im Innenbereich
Bodenrichtwerte Schwaikheim gesamtes Gemeindegebiet
Detaillierte Online-Ansicht im webGIS:
webGIS-Ansicht Schwaikheim
Fragen beantwortet:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Rathaus Winnenden
Torstr. 10
71364 Winnenden
Tel.: 07195 13-167 oder 13-224 oder 13-223
Fax: 07195 13-395
Internet: Geschäftsstelle gemeinsamer Gutachterausschuss
Gemeinde Schwaikheim
Marktplatz 2 - 4
71409 Schwaikheim
Tel.: 07195 582-0
Fax: 07195 582-49
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