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Nach § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat ein öffentlicher Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen darüber zu informieren, wenn
a) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
b) bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
Gemeinde Schwaikheim
Marktplatz 2 - 4
71409 Schwaikheim
Tel.: 07195 582-0
Fax: 07195 582-49
Mehr über die neue VOB/A Fassung 2009, in Anwendung seit dem 11.6.2010, erfahren Sie hier.