Kinderbetreuung


Formular zur Vormerkung Grundschulkindbetreuung 2023/2024

​​​​​Kindertagesstätten in Schwaikheim

Die Gemeinde Schwaikheim ist Trägerin der 6 Kindertagesstätten vor Ort. Betreut werden Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren. Aktuell gibt es 14 Kindergartengruppen und vier Krippengruppen.

Für Kinder im Grundschulalter gibt es zwei Betreuungsmöglichkeiten:

  • Die Schulkindbetreuung an der Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule
  • Für die Schüler der Eichendorff-Schule eine Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule.

Hier geht es zum Leitbild der Tageseinrichtungen für Kinder.

Flexible Betreuungsangebote

Das Spektrum der Betreuungszeiten ist vielfältig. Sie können auswählen zwischen:

  • Verlängerten Öffnungszeiten und der
  • Ganztagesbetreuung

Im Paula Korell-Kinderhaus, im Kinderhaus Badstraße sowie auch in der Schulkindbetreuung können Eltern an einzelnen Tagen die Betreuungszeiten wählen. Davon im Kindergarten- und Krippenbereich von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ganztags) oder in Kombination mit verlängerten Öffnungszeiten (6 Stunden im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr). Für die Ganztagesbetreuung ist jeweils eine Mindestbuchung von 2 Tagen vorgesehen. An den restlichen Tagen greift die Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten. Eine reine Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten ist dort nicht möglich.

In Einrichtungen mit Ganztagesbetreuung besteht für alle Kinder die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen zu bestellen.

Aufnahme

Krippe (Kinder ab 1 Jahr)

Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren werden im Kinderhaus Badstraße ganztags und im Kinderhaus Panoramastraße 6 Stunden im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr betreut. In einer Krippengruppe sind maximal 10 Kinder untergebracht.

Im Kinderhaus Badstraße besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen zu beziehen.

Kindergarten (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt)

Die Kindergartengruppen nehmen Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahrs auf. Bitte füllen Sie hierfür eine Online-Vormerkung aus. Hier haben Sie dann auch die Möglichkeit, Ihre Wunscheinrichtung zu wählen und eine alternative Einrichtung anzugeben für den Fall, dass die erste Einrichtung belegt ist. Bis spätestens 3 Monate vor Aufnahme erhalten Sie eine Zusage für einen Kindergartenplatz.

Bei der Platzvergabe für Ganztagesplätze haben Kinder, die eine durchgehende Ganztagesbetreuung benötigen Vorrang vor Kindern, die in Kombination von Ganztagesbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten betreut werden.

Vormerkung

Die Plätze in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Krippen) in der Gemeinde Schwaikheim werden zentral von der Gemeindeverwaltung vergeben.

Vormerkung des Kindes durch die Personensorgeberechtigen

Künftig können Personensorgeberechtigte den Bedarf für einen Krippen- oder Kindergartenplatz unter folgendem Link über ein Onlineportal vormerken: Vormerkung über das Online-Portal

Falls eine Onlinevormerkung nicht möglich ist, besteht noch die Möglichkeit ein Formular auszufüllen. Dieses Formular erhalten Sie über Frau Weichert.

Die Vormerkung für Ihr Kind können Sie bereits ab der Geburt abgeben, jedoch nicht davor.
Eine Abgabe muss jedoch spätestens sechs Monate vor dem Wunschaufnahmedatum erfolgt sein.

Grundsätzlich können maximal 2 Wunscheinrichtungen sowie die gewünschte Priorität angegeben werden.

Platzvergabe durch die Gemeindeverwaltung

  • Die Platzzusage an die Personensorgeberechtigten erfolgt ca. 3-6 Monate vor dem angegebenen Wunschaufnahmedatum. Bei Zuzügen kann von dieser Frist abgewichen werden. Die Prioritäten der Personensorgeberechtigten werden als erstes abgeprüft. Sollte in der Wunscheinrichtung kein Platz zur Verfügung stehen, wird entweder nach einem abweichenden Aufnahmedatum oder nach einer alternativen Einrichtung gesucht.
  • Die Personensorgeberechtigten erhalten ein Schreiben mit dem angebotenen Platz und der Aufforderung über die Annahme oder Ablehnung des angebotenen Platzes innerhalb von ca. 2 Wochen.
  • Nach Annahme des Platzes nehmen die Einrichtungsleitungen Kontakt mit den Personensorgeberechtigten auf, um das weitere Vorgehen der Aufnahme zu besprechen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre ONLINE-VORMERKUNG noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der von Ihnen ausgewählten Einrichtungen darstellt.

Schließzeiten

Die Tageseinrichtungen für Kinder schließen insgesamt 26 Tage im Jahr. Davon 15 Tage während der Sommerferien und ca. 5 Tage über Weihnachten. Die restlichen Ferientage werden unter Einbeziehung des Elternbeirates festgelegt.

Ferienzeiten der Kindergärten und Schulkindbetreuung

Die Betreuungsangebote für Grundschulkinder sind während der regulären Unterrichtszeiten in Betrieb. Ferienbetreuung kann für eine Woche in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und für 3 Wochen in den Sommerferien dazugebucht werden.

Betreuungskosten

Die für die Betreuung aktuell anfallenden Gebühren entnehmen Sie der Kindergartensatzung der Gemeinde Schwaikheim. Diese finden Sie im Ortsrecht unter der Rubrik "Bildung, Betreuung und Kultur".

Hort an der Schule

Uhlandstraße 8
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Jakob Korell-Kindergarten

Fritz-Ulrich-Weg 30/1
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Kernzeitbetreuung Eichendorffschule

Schulstraße 7
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Kernzeitbetreuung Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule

Uhlandstraße 8
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Kindergarten Lessingstraße

Lessingstraße 33
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Kinderhaus Badstraße

Badstraße 19
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Kinderhaus Brunnenstraße

Brunnenstraße 5
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Kinderhaus Panoramastraße

Panoramastraße 32
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Paula Korell-Kinderhaus

Rosenstr. 9
71409 Schwaikheim

Weitere Informationen

Gerne für Sie da

Timo Treffert

Sachgebietsleitung Bildung und Betreuung

Melanie Weichert

Sachbearbeitung Bildung und Betreuung