Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung

In § 50 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sowie im Anhang zu § 50 LBO werden alle verfahrensfreien Vorhaben aufgeführt, wie zum Beispiel die Errichtung einer Terrassenüberdachung, eines Geräteschuppens oder eines Balkons. In der Regel unterliegen die darin aufgeführten Vorhaben einer Größenbeschränkung. Sofern diese überschritten wird, ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.

Verfahrensfreie Vorhaben müssen jedoch - ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben - auch bei Einhaltung der Größenbeschränkung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Das heißt, alle weiteren Festsetzungen der Landesbauordnung und des Bebauungsplans, wie zum Beispiel die maximale Grenzbebauung, die Platzierung des Vorhabens auf Baufläche, die Abstandsflächen, etc. sind vollumfänglich einzuhalten. Werden nicht alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten, ist das Vorhaben verfahrenspflichtig und es muss ein Antrag auf Abweichung, Ausnahmen oder Befreiungen gestellt werden.

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen

Sofern nicht alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, ist ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung (AAB-Antrag) zu stellen.

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Verfahrensablauf

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie den auf Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung mit den erforderlichen Bauvorlagen einreichen.

Sie müssen eine Ausfertigung des Antrags mit den Bauvorlagen einreichen.

Wenn Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die baurechtliche Entscheidung. Nach Erhalt dieser Entscheidung können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Eine Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Fall, sondern nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.

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Erforderliche Unterlagen

- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung (1-fach)

- Lageplan im Maßstab 1:500 (3-fach)

- Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 (3-fach)

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Kosten/Leistung

Die Kosten sind abhängig von den Vorschriften der zuständigen Stelle, der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden. Erkundigen Sie sich bitte dort.

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Zugehörigkeit zu