Hauptmenü
- Gemeinde
- Rathaus
- Leben
- Freizeit
- Wirtschaft
Die aktuelle Änderung der Coronaverordnung "Sport", am 22. Oktober vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie vom Sozialministerium notverkündet, tritt am heutigen Freitag in Kraft. Paragraf 3 regelt dabei die maximal erlaubte Personenzahl bei Trainings- und Übungseinheiten. Demnach sind wieder 20 Personen zulässig. Bei Trainings- und Übungssituationen ist darauf zu achten, dass die Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann. Einheiten, für deren Durchführung mehr als 20 Personen zwingend erforderlich sind, können gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 2 CoronaVO Sport ausnahmsweise mit mehr als 20 Personen durchgeführt werden.
Einen geänderten Antrag auf Nutzung der Sportstätten haben wir hier für Sie bereitgestellt:
Gemeinde Schwaikheim
Marktplatz 2 - 4
71409 Schwaikheim
Tel.: 07195 582-0
Fax: 07195 582-49
Hier finden Sie Daten und Fakten über die Kommunen in Baden-Württemberg.
Weiter zur Homepage