Hauptmenü
- Gemeinde
- Rathaus
- Leben
- Freizeit
- Wirtschaft
Seit dem 29. August 2020 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die auch für Reiserückkehrer einige Änderungen parat hält. Zu den wichtigsten zählen:
Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg sowie auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis. Die internationalen Risikogebiete werden auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht.
Bitte informieren Sie sich vorab, was bei der Einreise aus Risikogebieten im Ausland nach Baden-Württemberg zu beachten ist.
Rückreise aus Risikogebieten
Wo muss ich mich melden?
Bei der Gemeinde Schwaikheim ist das Sachgebiet für Bürgerdienste, Familie und Ordnung zuständig. Folgende E-Mail-Adresse wurde für diese Meldung eingerichtet:
Bitte kommen Sie nicht persönlich ins Rathaus, es gilt die häusliche Quarantäne. Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, ist das Sachgebiet unter der Telefonnummer 07195 / 582 44 unverzüglich zu informieren.
Gemeinde Schwaikheim
Marktplatz 2 - 4
71409 Schwaikheim
Tel.: 07195 582-0
Fax: 07195 582-49
Hier finden Sie Daten und Fakten über die Kommunen in Baden-Württemberg.
Weiter zur Homepage