Förderung von Blühflächen
Zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Schaffung von Nahrungsquellen für Insekten und Vögel bezuschusst die Gemeinde das Anlegen von ein- und mehrjährigen Blühflächen sowie von Lerchenfenstern. Die genauen Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Blühflächen und Lerchenfenstern, die Sie mit diesem Formular beantragen können.