Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplanten Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, u.a.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.

Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Anders als beim Bebauungsplan kann der einzelne Bürger aus dem FNP auch keine Rechtsansprüche ableiten.

Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden, die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst.

Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium) und der ortsüblichen Bekanntmachung (Amtsblatt) von jedem Interessierten eingesehen werden.

Die Gemeinde Schwaikheim stellt gemeinsam mit den Nachbarkommunen Winnenden, Leutenbach und Berglen den FNP auf. Der FNP kann während des Planungshorizonts von 10 – 15 Jahren geändert werden und somit aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Der FNP ist seit dem 06.07.2006 rechtswirksam.

Flächennutzungsplan Schwaikheim

Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan