Bildung und Betreuung

iebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Eltern,

momentan ist die Seite Bildung und Betreuung in Bearbeitung.

Die wichtigsten Informationen finden Sie im Folgenden.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Treffert oder Frau Weichert.

Formular zur Vormerkung Grundschulkindbetreuung 2024/2025

Arbeitgeberbescheinigung für Kindertageseinrichtungen

Anmeldeformular Herbstferien 2024

Vormerkung

Die Plätze in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Krippen) (Übersichtskarte Einrichtungen) in der Gemeinde Schwaikheim werden zentral von der Gemeindeverwaltung vergeben.

Vormerkung des Kindes durch die Personensorgeberechtigten

Künftig können Personensorgeberechtigte den Bedarf für einen Krippen- oder Kindergartenplatz unter folgendem Link über ein Onlineportal vormerken: Vormerkung über das Online-Portal

Falls eine Onlinevormerkung nicht möglich ist, melden Sie sich bitte bei Frau Weichert.

Die Vormerkung für Ihr Kind können Sie bereits ab der Geburt abgeben, jedoch nicht davor.
Eine Abgabe muss jedoch spätestens sechs Monate vor dem Wunschaufnahmedatum erfolgt sein.

Grundsätzlich können maximal 2 Wunscheinrichtungen sowie die gewünschte Priorität angegeben werden.

Platzvergabe durch die Gemeindeverwaltung

  • Die Platzzusage an die Personensorgeberechtigten erfolgt ca. 3-6 Monate vor dem angegebenen Wunschaufnahmedatum. Bei Zuzügen kann von dieser Frist abgewichen werden. Die Prioritäten der Personensorgeberechtigten werden als erstes abgeprüft. Sollte in der Wunscheinrichtung kein Platz zur Verfügung stehen, wird entweder nach einem abweichenden Aufnahmedatum oder nach einer alternativen Einrichtung gesucht.
  • Die Personensorgeberechtigten erhalten ein Schreiben mit dem angebotenen Platz und der Aufforderung über die Annahme oder Ablehnung des angebotenen Platzes innerhalb von ca. 2 Wochen.
  • Nach Annahme des Platzes nehmen die Einrichtungsleitungen Kontakt mit den Personensorgeberechtigten auf, um das weitere Vorgehen der Aufnahme zu besprechen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre ONLINE-VORMERKUNG noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der von Ihnen ausgewählten Einrichtungen darstellt.


Gerne für Sie da

Timo Treffert

Sachgebietsleitung Bildung und Betreuung

Melanie Weichert

Sachbearbeitung Bildung und Betreuung