Jugendvertretung in Schwaikheim

Am 09.05.2023 hat der Gemeinderat die Einrichtung einer kommunalen Jugendvertretung gemäß § 41a GemO BW  in der Gemeinde Schwaikheim beschlossen. Die Richtlinien können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Richtlinien der kommunalen Jugendvertretung Schwaikheim

Aufgaben und Pflichten der Mitglieder der Jugendvertretung

  • Interessenvertretung der jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner
  • Mitwirkung bei allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten
  • Vernetzung mit anderen vergleichbaren Gremien auf Kreis- und Landesebene
  • Mitarbeit im Gremium
  • Verpflichtung zur Sitzungsteilnahme (mindestens vier Sitzungen im Jahr)

Zusammensetzung

Die Jugendvertretung besteht aus stimmberechtigten jugendlichen Mitgliedern.

Amtszeit

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Sitzungseinladungen

Einladung Konstituierende Sitzung 19.09.2023

Einladung Öffentliche Sitzung 22.01.2024


Gerne für Sie da

Dagmar Liebisch

Sachbearbeitung SG Gemeinderat und zentrale Dienste