Jugendvertretung in Schwaikheim
Am 09.05.2023 hat der Gemeinderat die Einrichtung einer kommunalen Jugendvertretung gemäß § 41a GemO BW in der Gemeinde Schwaikheim beschlossen. Die Richtlinien können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Richtlinien der kommunalen Jugendvertretung Schwaikheim
Aufgaben und Pflichten der Mitglieder der Jugendvertretung
- Interessenvertretung der jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner
- Mitwirkung bei allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten
- Vernetzung mit anderen vergleichbaren Gremien auf Kreis- und Landesebene
- Mitarbeit im Gremium
- Verpflichtung zur Sitzungsteilnahme (mindestens vier Sitzungen im Jahr)
Zusammensetzung
Die Jugendvertretung besteht aus stimmberechtigten jugendlichen Mitgliedern.
Amtszeit
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Sitzungseinladungen
Gerne für Sie da
Dagmar Liebisch
Sachbearbeitung SG Gemeinderat und zentrale Dienste