Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schwaikheim ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Schwaikheim (www.schwaikheim.de).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar (2.1.1a)
    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend (3.3.3a)
    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache

    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

    • Bilder sind teilweise als Bilder von Texten und nicht als Text dargestellt

    • Wiederkehrende Bereiche/Blöcke wie etwa Navigation oder Suche können nicht übersprungen werden

    • Ziele oder Zwecke von Links sind teilweise nicht angegeben

    • Der Zustand (geöffnet oder geschlossen bzw. reduziert oder erweitert) der Hauptmenü-

      Elemente wird von Screenreadern nicht erkannt und vorgelesen.

    • Durch die Verwendung des aria-live-Attributs im Bilder-Karussell am Seitenanfang wird

      jede Änderung, unabhängig davon, wo sich der Screenreader-Fokus befindet, vom

      Screenreader z. B. mit „Slide 3 of 4“ ausgegeben. Screenreader-Nutzende bekommen

      dadurch ununterbrochen die Folienwechsel vorgelesen, wodurch die Navigation für

      blinde Menschen erheblich erschwert wird.

    • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache

    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.08.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung und der Überprüfung durch die DRV erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.08.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf schwaikheim.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.