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Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzungen


Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern

Aufgrund der recht regnerischen vergangenen Wochen wächst und gedeiht allerlei Bewuchs derzeit besonders. Aus Verkehrssicherheitsgründen haben Grundstückeigentümer dafür Sorge zu tragen, dass der Bewuchs nicht auf öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) ragt. Die freie Sicht auf Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Gräser, Hecken und Sträucher dürfen die Breite des Gehwegs bzw. der Fahrbahn nicht beeinträchtigen oder einengen.

Grundstückseigentümer, oder von ihnen Beauftragte, werden daher aufgefordert, den überstehenden Bewuchs bis spätestens 12.06.2023 zu kürzen.

Herzlichen Dank.