Beschreibung:
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr