Laienrichter gesucht: Schöffenwahl 2023
Bewerbung bis zum 20. April möglich!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen. Für die Jugendschöffen ist das Jugendamt des Rems-Murr-Kreises zuständig. Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das jeweils zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Gemeinde Schwaikheim bei der Wahl der Schöffen. An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus. Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen.

Wer kann Schöffe werden?

Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz besitzen und in Schwaikheim wohnen. Sie müssen am ersten Tag der Amtsperiode, dem 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt und dürfen noch nicht 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen Bewerber die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und gesundheitlich geeignet sein.

Eignung zum Schöffe und Interesse am Schöffenamt?

Haben Sie Mut zum Richten über Menschen? Sind Sie vorurteilsfrei und verfügen über Gerechtigkeitssinn, soziale Kompetenz und Menschenkenntnis, können Sie logisch denken, sind Sie beruflich erfahren und kommunikations- und dialogfähig, können Sie Ihre Meinung vertreten und lassen Sie sich auch von besseren Argumenten überzeugen?

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist ist leider abgelaufen.

Gerne für Sie da

Jennifer Rube

Sachgebietsleitung Gemeinderat und zentrale Dienste